AGB

ZUSATZ
Zur Studioschließung 2024


  • Die Schließung findet zwischen April und Juni statt
    Alex beendet seine Tätigkeit im April, Denise beendet ihre Tätigkeit im Juni
    Daten werden auf Social Media offiziell kommuniziert - kurzfristige Änderungen jederzeit möglich und rechtens
  • Es besteht kein Anspruch auf Fertigstellung eines Tattoos oder Projektes
  • Anzahlungen und Gutscheine werden nicht ausgezahlt und müssen bis zur Schließung eingelöst werden, andernfalls verfallen diese
  • Der Anspruch auf ein eventuelles Nachstechen entfällt jeweils ab dem Tag der Beendigung der Tätigkeit
  • Die Schließung wurde bereits im Sommer 2023 bekannt gegeben und hat somit einen Vorlauf von 12 Monaten, das Vereinbaren von rechtzeitigen Terminen zur Fertigstellung von bereits begonnen Projekten obliegt der/dem Kund*in




GENERELLE AGB
1. Grundsätzliches


  • Wir behalten uns vor, Kund*Innen (unbegründet) abzulehnen
  • Wir lehnen rechtsradikale, frauenverachtende, pornografische oder sonstige für uns unangebrachten Motive jeglicher Form ab
  • Folgende Personen werden von uns grundsätzlich nicht tätowiert:
  1. Minderjährige (auch nicht mit EV des Erziehungsberechtigten)
  2. unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  3. während der Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten
  4. während der Einnahme von Antibiotika und bis zwei Wochen danach
  5. Schwangere & stillende Mütter
  6. mit Sonnenbrand auf der zu tätowierenden Körperstelle (frisch wie abheilend)



2. Preise & Anzahlungen

  • Der Preis eines Tattoos ist abhängig vom Aufwand und beginnt bei mindestens 150 Euro
  • Bei Großprojekten berechnen wir Sitzungspreise zwischen 400-600 Euro pro Sitzung
  • Termine werden bis zum Eingang der Anzahlung lediglich reserviert
    Die Anzahlung muss innerhalb der gesetzten Frist auf unserem Konto eingehen
    Erst bei Anzahlungseingang steht der Termin (eine Bestätigungsmail geht bei Anzahlungs-Eingang raus)
  • Sollte keine Anzahlung eingehen und keine Absage bis spätestens 7 Tage vor Termin stattfinden, stellen wir die Anzahlung in Rechnung 
  • Anzahlungen variieren je nach Größe der Tätowierung zwischen 50 – 200 Euro



3. Terminabsage


  • Anzahlungen werden nicht wieder ausgezahlt, sind jedoch übertragbar
  • Bei zweimaliger Terminabsage bis spätestens 7 Tage vor Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben, bei erneuten Absage wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung bzw. Bearbeitungsgebühr einbehalten
  • Ein abgesagter Termin muss innerhalb eines Jahres nachgeholt werden, andernfalls verfällt die Anzahlung auf Grund von Mehraufwand
  • Bei Absage binnen 7 Tage vor Termin wird die Anzahlung als Verdienstausfallsentschädigung einbehalten 
  • Die Bezahlung eines Tattoos erfolgt nach jeder Sitzung in bar oder mit EC Karte
  • Die Anzahlung wird (im Falle von großen Projekten bei der letzten Sitzung) anschließend an den Tattootermin bei Zahlung verrechnet
  • Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet eventuelle Allergien, die Einnahme von Medikamenten und den Konsum von Alkohol oder Drogen (bis 24h vor dem Tattootermin) vor Beginn der Sitzung wahrheitsgemäß anzugeben.
  • Wir behalten uns im Falle von gewissen Medikamenten, Alkohol und/oder Drogen und bei Sonnenbrand auf der zu tätowierenden Körperstelle vor, die Sitzung zu verschieben/abzusagen und die Anzahlung als Entschädigung des Verdienstausfalls einzubehalten



4. Pflege, Nachstechen & Haftung


  • Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, sein Tattoo laut Anweisung seines Tätowierers / Tätowiererin bzw. der Pflegeanleitung zu pflegen (Einsehbar und zum Download bereitstehend im Sidebar unter INFO) 
  • Wir behalten uns vor für etwaiges Nachstechen eine Materialgebühr von 30 Euro zu erheben, sofern es um einen reinen Nachstechtermin geht
    Ein Nachstechen in Kombination mit einem neuen Tattootermin bleibt nach wie vor gratis, sofern dies innerhalb von einem Jahr nach erstmaligem Stechen geschieht
  • Bei Nichtbeachten der Pflegeanweisung behalten wir uns vor, das einmalige Nachstechen ebenfalls zu berechnen
  • Die Kundin/der Kunde entbindet IN MOTION TATTOO von der Haftung gegenüber jeglicher Schäden, die als Folge des Tattoos direkt oder auch indirekt entstehen können